AGB`s für King Pizzeria Oberdrees Lieferservice und Catering Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit King Pizzeria Oberdrees. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Produkte ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): DeutschWir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen, die jedoch für Sie nicht zugänglich sind.
4. Lieferbedingungen
4.1 Liefergebiet
Wir liefern innerhalb Deutschlands. Wir liefern nicht nach: Alle außereuropäische Länder.
4.2 Versandkosten
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen bei dem Standardversand noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
4.3 Lieferoptionen
Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.Kreditkarte, DebitkarteIm Bestellprozess geben Sie die Daten Ihrer Kredit- bzw. Debitkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.PayPalUm den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
6. Eigentumsvorbehalt​​​​​​​
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Transportschäden​​​​​​​
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
8. Gewährleistung und Garantien
​​​​​​​8.1 MängelhaftungsrechtEs gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
8.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
9. Haftung​​​​​​​
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränktbei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, odersoweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Streitbeilegung​​​​​​​
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist AVS NRW e.V., c/o Geschäftsstelle Kölner Anwaltverein, Oberlandesgericht Köln, 3. Etage (Zimmer 316), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, https://www.verbraucherschlichtung-nrw.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Catering-Leistungen von King Pizzeria Oberdrees
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen der King Pizzeria Oberdrees die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden. 1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von King Pizzeria Oberdrees. 1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.
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2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung 2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der King Pizzeria Oberdrees zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die King Pizzeria Oberdrees über. 2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
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3. Warenangebot 3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von King Pizzeria Oberdrees kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich King Pizzeria Oberdrees einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. 3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei King Pizzeria Oberdrees gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
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4. Leistungen, Preise, Zahlung 4.1. King Pizzeria ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. 4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an King Pizzeria Oberdrees verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von King Pizzeria Oberdrees an Dritte. 4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 4.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per EMAIL erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung ein. King Pizzeria Oberdrees kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen. 4.5. King Pizzeria Oberdrees ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren. 4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist King Pizzeria Oberdrees berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen. 4.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger King Pizzeria Oberdrees rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
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5. Angebote, Optionen und freie Termine 5.1. Angebote der King Pizzeria Oberdrees sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage. 5.2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. 5.3. Sollte dem Veranstalter ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks oder Food Trailer gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Food Truck oder Trailer, es sei denn es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
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6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf 6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, King Pizzeria Oberdrees gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. 6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind King Pizzeria Oberdrees schriftlich mitzuteilen. 6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich King Pizzeria Oberdrees eine Anpassung der Fixkosten vor. 6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende: a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der King Pizzeria Oberdrees spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden. b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn der King Pizzeria Oberdrees hat den Grund zu verantworten.
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7. Rücktritt vom Vertrag 7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch King Pizzeria Oberdrees oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. 7.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist King Pizzeria Oberdrees berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist: a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt. f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten. g) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens King Pizzeria Oberdrees höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. King Pizzeria Oberdrees bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von King Pizzeria Oberdrees können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden. h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von King Pizzeria Oberdrees rückbestätigt. 7.3. King Pizzeria Oberdrees kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von King Pizzeria Oberdrees in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen. b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
8. Termine, Lieferung 8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, King Pizzeria Oberdrees wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird King Pizzeria Oberdrees von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit King Pizzeria Oberdrees die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters. 8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit King Pizzeria Oberdrees sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen King Pizzeria Oberdrees solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich King Pizzeria Oberdrees die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten King Pizzeria Oberdrees. 8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die King Pizzeria Oberdrees selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen. 8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von King Pizzeria Oberdrees. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
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9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung 9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von King Pizzeria Oberdrees nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen: a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von King Pizzeria Oberdrees. b) King Pizzeria Oberdrees übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung. 9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. King Pizzeria Oberdrees ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von King Pizzeria Oberdrees verursacht, trägt der Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis. 9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die King Pizzeria Oberdrees haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
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10. Mängel und Gewährleistung 10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen King Pizzeria Oberdrees unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von King Pizzeria Oberdrees als vom Veranstalter akzeptiert. 10.2. Bei berechtigten Mängeln steht King Pizzeria Oberdrees das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen. 10.3. King Pizzeria Oberdrees versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. King Pizzeria Oberdrees haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. 10.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
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11. Haftung durch King Pizzeria Oberdrees 11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von King Pizzeria Oberdrees infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet King Pizzeria Oberdrees, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die King Pizzeria Oberdrees verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die King Pizzeria Oberdrees auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die King Pizzeria Oberdrees zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt. 11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die King Pizzeria Oberdrees im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern King Pizzeria Oberdrees nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der King Pizzeria Oberdrees gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. 11.5. Ebenso wenig haftet die King Pizzeria Oberdrees für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken. 11.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, King Pizzeria Oberdrees rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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12. Haftung des Veranstalters 12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind King Pizzeria Oberdrees voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von King Pizzeria Oberdrees wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird King Pizzeria Oberdrees den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. King Pizzeria Oberdrees haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung. 12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch King Pizzeria Oberdrees gesondert berechnet.
13. Datenschutz 13.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von King Pizzeria Oberdrees kann der Veranstalter widersprechen.
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14. Schlussbestimmungen 14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. 14.2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz King Pizzeria Oberdrees. 14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Rheinbach, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Rheinbach. 14.4. Es gilt deutsches Recht. 14.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.